Personenstandsurkunden
Hinweise für Lotte
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Beschreibung
Hinweise für Lotte
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Urkundenarten:
Geburtsurkunden - Onlinebeantragung
Eheurkunden - Onlinebeantragung
Lebenspartnerschaftsurkunden - Onlinebeantragung
Sterbeurkunden - Onlinebeantragung
beglaubigte Registerausdrucke aus dem Personenstandsregister
Auszüge aus dem Personenstandsregistern
mehrsprachige internationale Personenstandsurkunden
Wo gibt es die Urkunden?
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, welches den entsprechenden Registereintrag führt, also diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat, die Geburtsurkunde bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes usw.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Lotte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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