Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.

    Im Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

    • Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
    • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)

    Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Stadt Dülmen vornehmen lassen.

    • Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
    • Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
    • Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Jugendamt möglich sind.

    Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

    Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!

    Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
    Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen

    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugend- und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    • persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
    • Lichtbildausweis
    • ggf. vorherige Urkunden

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de