Urkunden
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.
Im Jugendamt können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
- Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Stadt Dülmen vornehmen lassen.
- Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
- Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
- Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Jugendamt möglich sind.
Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.
Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.
Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich A - J: Frau Krajewski
Ansprechpartnerin für den Buchstabenbereich K - Z: Frau Thißen
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Dülmen
- persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
- Lichtbildausweis
- ggf. vorherige Urkunden
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen