Urkunden

    Beurkundung von Geburten

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Nachdem Ihr Kind in einem Krankenhaus in Wuppertal geboren wurde, wird dies dem Standesamt mitgeteilt und die Unterlagen zum Standesamt weitergeleitet. Im Regelfall schickt das Standesamt nach der Beurkundung der Geburt die Urkunde mit den Unterlagen zurück an das Krankenhaus.

    Wenn Sie Ihr Kind persönlich anmelden möchten, erkundigen Sie sich vorher per Mail, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Wenn ein Kind in einem Geburtshaus zur Welt kommt, ist die persönliche Vorsprache erforderlich, ebenso wie die Geburtsanzeige der Hebamme.

    Terminabsprachen:

    Die Vorsprache der Bürgerinnen und Bürger erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie bitte die oben gebannten Links, um per Mail Kontakt zum deutschen oder internationalen Bereich des Standesamtes aufzunehmen.

    Sie können das Standesamt auch ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen. Bitte planen Sie jedoch längere Wartezeiten ein und beachten Sie die Lichtzeichenanlage vor den einzelnen Büros.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Elterngeld und Unterhalt 208.4

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt 003.2

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Bitte informieren Sie sich durch das unter "Links und Downloads" hinterlegte "Infoblatt Geburten".

    Die Erklärung zum Vor- und Familiennamen des Kindes finden Sie unter Downloads/Links.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    §§ 18 ff PStG

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Beurkundung der Geburt und die Ausstellung der Urkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ist gebührenfrei.

    Ansonsten gilt: die erste Urkunde kostet 10,00 €uro, jede weitere Urkunde mit gleichem Inhalt 5,00 €uro (wenn es sich um eine Bestellung handelt) - alle weiteren Gebühren siehe Downloads/Links.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Eine Vaterschaftsanerkennung (bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern) kann schon vor der Geburt und jederzeit nach der Geburt des Kindes sowohl beim Standesamt während der Öffnungszeiten (mit allen zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen) als auch beim Jugendamt nach Terminvereinbarung gemacht werden.

    Sollten sie allerdings auch die gemeinsame Sorge erklären wollen, so ist dies ausschließlich beim Jugendamt möglich.

    Termine für die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt können Sie über das ServiceCenter unter der Rufnummer: 563 - 0 vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de