Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Ein Sterbefall wird in Deutschland immer am Sterbeort registriert. Ist eine Person in Düsseldorf verstorben, erhalten Sie eine Sterbeurkunde immer in Düsseldorf, egal wo die Person vor dem Tod wohnte.

    Ist die Person im Ausland verstorben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Sterbefall zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.

    Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 30 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

    Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
    • Sterbeurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
    • Mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
    • Beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
    Sterbeurkunden enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
    • Sterbedatum und -ort
    • Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
    • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
    • Familienstand der verstorbenen Person
    • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
    • Sterbedatum und -ort
    • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
    • Geschlecht der verstorbenen Person
    • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
    • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
    • Geschlecht der verstorbenen Person
    • Sterbedatum, Sterbezeit und Adresse des Sterbeortes
    • Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
    • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
    • Familienstand der verstorbenen Person
    • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
    • Hinweis auf die Geburtsdaten der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
    • Hinweis auf die Eheschließung der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
    • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
    • Ausstellungsdatum und -Ort
    • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

    Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.

    Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Standesamt - 33/2

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    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Standesamt - 33/2

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    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Standesamt - 33/2

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    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

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    Technisch geändert am 05.06.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Standesamt - 33/2

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    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Der Sterbefall muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
    • Berechtigung:
      • Ehemann oder Ehefrau der verstorbenen Person
      • Vorfahren der verstorbenen Person (Eltern, Großeltern…)
      • Abkömmlinge der verstorbenen Person (Kinder, Enkel…)
      • Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
    Urkundenservice online   >

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de