Führungszeugnis Erteilung einfach

    Führungszeugnis

    Hinweise für Lünen

    Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
    • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
    • Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
    • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII)

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz:
    https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • ein gültiges Ausweisdokument
    • ggf. das Anforderungsschreiben der Stelle, die das Führungszeugnis haben möchte (zwingend erforderlich bei erweiterten Führungszeugnissen)
    • ggf. die Adresse der anfordernden Behörde

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich zu beantragen. Sie muss den Hauptsitz in Lünen haben und mindestens 14 Jahre alt sein (für jüngere Personen gibt es kein Führungszeugnis).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    In der Regel dauert die Bearbeitung etwa zwei bis drei Wochen.

    Neben der Antragsstellung im Bürgerbüro kann das Führungszeugnis auch Online unter Bundesamt für Justiz beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=FE5EC8C82A6979082016

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    13 Euro. Eine Gebührenbefreiung ist möglich, nähere Informationen dazu gibt es auf diesem Merkblatt:

    https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Bundeszentralregister/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de