Führungszeugnis Erteilung einfach

    Führungszeugnis

    Hinweise für Tecklenburg

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.

    Sie haben die Möglichkeit ein Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg zu beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind. Alternativ können Sie es auch online, von zu Hause aus, direkt beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) anfordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Personalausweis bzw. Reisepass

    • wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, wird die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde benötigt.
      Das Führungszeugnis wird der Behörde in diesem Fall direkt übersandt.

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tecklenburg

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    1 - 2 Wochen

    Bei Anfragen im Ausland drei Wochen länger.

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    13,00 €

    Gebührenbefreiung:

    • bei nachgewiesener Mittellosigkeit (Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Arbeitslosengeld II)

    • bei nachgewiesenem besonderem Verwendungszweck (z.B. Genehmigung des Jugendamtes Pflegekinder aufzunehmen, Ausübung Ehrenamt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tecklenburg

    Wohnsitz

    Sie müssen mit einer Wohnung in Tecklenburg gemeldet sein. (Den Antrag können Sie grundsätzlich bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.)

    Alter des Antragsstellers

    Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

    Hinweis zum Erweiterten Führungszeugnis

    Dieses kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tecklenburg

    Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie im Internet auf der Website des Bundesamtes für Justiz  www.bundesjustizamt.de).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de