Führungszeugnis
Hinweise für Tecklenburg
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.
Sie haben die Möglichkeit ein Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg zu beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Tecklenburg gemeldet sind. Alternativ können Sie es auch online, von zu Hause aus, direkt beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) anfordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
Personalausweis bzw. Reisepass
wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, wird die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde benötigt.
Das Führungszeugnis wird der Behörde in diesem Fall direkt übersandt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tecklenburg
1 - 2 Wochen
Bei Anfragen im Ausland drei Wochen länger.
Kosten
Hinweise für Tecklenburg
13,00 €
Gebührenbefreiung:
bei nachgewiesener Mittellosigkeit (Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Arbeitslosengeld II)
bei nachgewiesenem besonderem Verwendungszweck (z.B. Genehmigung des Jugendamtes Pflegekinder aufzunehmen, Ausübung Ehrenamt)
Hinweise (Besonderheiten)
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Wohnsitz
Sie müssen mit einer Wohnung in Tecklenburg gemeldet sein. (Den Antrag können Sie grundsätzlich bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind.)
Alter des Antragsstellers
Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Hinweis zum Erweiterten Führungszeugnis
Dieses kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Tecklenburg
Ausführliche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie im Internet auf der Website des Bundesamtes für Justiz www.bundesjustizamt.de).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Tecklenburg