Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr oder deren gesetzliche Vertretung können die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

    Die Beantragung muss persönlich erfolgen, die Beantragung durch bevollmächtigte Personen ist nicht zulässig.

    Belegarten

    Es gibt Führungszeugnisse für private und für behördliche Zwecke (Belegarten N bzw. O) sowie erweiterte Führungszeugnisse (Belegarten NE und OE).

    Führungszeugnisse für behördliche Zwecke werden unmittelbar an die Behörde übersandt, daher muss die Bezeichnung und die Anschrift der Behörde bei der Antragstellung benannt werden. Es wird im eigenen Interesse empfohlen, bei der Antragstellung zusätzlich ein Aktenzeichen und/oder eine Ansprechperson anzugeben.

    Die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Stelle, die Einsicht in das Führungszeugnis verlangt, möglich.

    Online-Beantragung

    Bei freigeschalteter Online-Funktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels kann die Beantragung unabhängig vom Wohnsitz online beim Bundesamt für Justiz erfolgen: www.fuehrungszeugnis.bund.de

    Es wird darauf hingewiesen, dass Online-Beantragungen ausschließlich über die o. g. Adresse möglich sind, nicht über private Anbieter.

    Beantragung über die Stadt Aachen

    Personen, die in Aachen gemeldet sind, können, nach vorheriger Terminvereinbarung, Führungszeugnisse über den Bürger*innenservice, die Bezirksämter und im Rahmen gewerberechtlicher Angelegenheiten bei der Gewerbemeldestelle Aachen-Mitte beantragen.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz wenden. Eine Beantragung über die Stadt Aachen ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb Aachens nicht möglich.

    Benötigte Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass der Person bzw. der gesetzlichen Vertretung
    • ggf. Name, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, bei der das Führungszeugnis eingereicht werden muss
    • ggf. Nachweis zum Bedarf eines erweiterten Führungszeugnisses (siehe Merkblatt im Downloadbereich)
    • ggf. Nachweis zur Gebührenbefreiung (siehe Merkblatt des Bundesamtes für Justiz)
    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz und im Merkblatt zur Beantragung von Führungszeugnissen bei der Stadt Aachen (siehe Downloadbereich).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aachen

    Die Stadt Aachen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und kann keine Auskünfte zum Sachstand erteilen. Entsprechende Rückfragen müssen direkt an das Bundesamt für Justiz gerichtet werden.

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de