Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Hinweise für Olpe
Beschreibung
Hinweise für Olpe
Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten, für den Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung eine Feststellungsprüfung ablegen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse oder Berechtigungen erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Externenprüfung und Feststellungsprüfung werden unter dem Begriff Schulfremdenprüfung zusammengefasst.
Bewerberinnen und Bewerber für eine Schulfremdenprüfung stellen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung i. d. R an die gemäß Wohnort zuständige Bezirksregierung. Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Prüfungstermin Schülerinnen und Schüler einer Ergänzungsschule sind, können den Antrag auch an die Bezirksregierung richten, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat, oder die Schule ermächtigen, dort den Antrag für sie zu stellen. Für die Zulassung müssen die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, die z. T. durch eingereichte Formulare nachgewiesen werden, ergeht ein Zulassungsbescheid.
Für die Externenprüfung Fachhochschulreife (FHR) und Berufsabschluss nach Landesrecht erfolgt dies in Verbindung mit einem Gebührenbescheid.
Zu beachten ist, dass die Schulfremdenprüfungen i. d. R. an Schulen stattfinden, die von der zuständigen Bezirksregierung schulfachlich zugewiesen werden.
In NRW gelten folgende Prüfungen als Schulfremdenprüfung:
- Externenprüfungen
- Externenprüfung zum Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss - HS9)
- Externenprüfung zum Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - HS10)
- Externenprüfung zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)) (MSA oder FOR)
- Externenprüfung zur Fachhochschulreife (FHR)
- Externenprüfung zur Allgemeinen Hochschulreife (AHR)
- Externenprüfung zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht - Feststellungsprüfungen
- Sprachfeststellungsprüfungen
- Sprachprüfungen in der Herkunftssprache
- Leistungsfeststellungsprüfungen im Rahmen der IFK
- Externe Feststellungsprüfung
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Olpe
- schriftlicher Antrag (für die Externenprüfung für Sek I und Sek II werden hier von den Bezirksregierungen Formulare online bereitgestellt)
- Lebenslauf (nicht für Sek I)
- Beglaubigte Zeugniskopien
- Erklärungen
- Angaben zur Prüfungsvorbereitung
Formulare
Keine gesetzliche Vorgabe. Die für die Schulfremdenprüfung zuständigen Bezirksregierungen stellen jedoch Anmeldeformulare zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den angestrebten Abschluss noch nicht besitzt.
- Weitere Voraussetzungen hängen von dem jeweils angestrebten Abschluss ab.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Olpe
§§ 51 und 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen (Schulgesetz NRW -SchulG)
Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO -Externe - S I)
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I -APO - S I)
Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO - Externe-A), APO-GOSt
Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg -PO-Externe-BK)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg -APO-BK)
Richtlinie für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) an Stelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen (BASS 13-61 Nr. 1)
Verfahrensablauf
Hinweise für Olpe
- Vorbereitende Arbeiten (z. B. Bereitstellung von Informationen, Beratung)
- Antragstellung (inkl. Einreichung von Unterlagen und Angabe notwendiger Informationen)
- Antragsbearbeitung (Festlegung des Prüfungsortes sowie Beratung)
- Entscheidung, Erstellung und Zustellung eines Zulassungsbescheides
- Durchführung der Prüfung
- Eingabe und Übermittlung der Prüfungsergebnisse
- Erstellung und Zustellung eines Ergebnisbescheides (inkl. Zeugnis bzw. Bescheinigung)
Fristen
Hinweise für Olpe
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Olpe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024
Stichwörter
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