Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten und Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Die Erlaubnis berechtigt zu Fahrten auf öffentlichen Straßen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsvordruck
- Ausnahmegenehmigung(en) gem. § 70 StVZO
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgt eine Anhörung der betroffenen Behörden binnen 2 Wochen.
Aufgrund der Anhörung ist der Antrag mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn zu stellen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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