Ausländer- und Integrationsbeauftragte
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Kommunalen Integrationszentren (KI) sind Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW.
Sie haben die Aufgabe, die Integrationsarbeit kreisweit und vor Ort koordinierend zu fördern und zu unterstützen.
Angebote des KI:
- Koordination und Vernetzung der Aktivitäten im Bereich der Integrationsarbeit im Oberbergischen Kreis
- Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Bildung, Verwaltung, sozialen Einrichtungen und bürgerschaftlich engagierten Menschen in den Themenbereichen sprachliche Bildung und interkulturelle Orientierung
- Beratung und Unterstützung von Institutionen in interkulturellen Fragen
- Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Fachgesprächen, Workshops und Konferenzen zur kulturellen Sensibilisierung
- Projektentwicklung und -durchführung
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter auf der Webseite des Oberbergischen Kreises unter Kommunales Integrationszentrum (siehe rechts).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kommunale Integrationszentren basieren auf dem im Jahr 2012 erlassenen Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW und werden durch das MKFFI und das MSB gefördert.
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis