Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Neunkirchen

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2735 7670

    Fax: +49 2735 5342

    E-Mail: info@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de