Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Hundesteuersatzung der Stadt Salzkotten
Verfahrensablauf
Hinweise für Salzkotten
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich oder persönlich im Bürgerservice erfolgen.
Die Anmeldung oder die Abmeldung finden Sie unter "Dokumente". Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Herkunft, Alter, u.a. des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Salzkotten
Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind in der Hundesteuersatzung unter der Rubrik "Internetadressen" aufgeführt. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der genannten Ansprechpartnern ein oder geben Sie die Gründe bei der Anmeldung des Hundes an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Salzkotten