Hund - Hundesteuerermäßigung
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Ermäßigung von der Hundesteuer gewährt werden.
Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes zu ermäßigen für Hunde, die
- zur Bewachung von Gebäuden, welche mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, erforderlich sind
- oder als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde eingesetzt werden.
Gleiches gilt für Personen, die
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- oder Arbeitslosengeld II erhalten
- sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen.
(Hierbei gilt die Steuerermäßigung jedoch nur für einen Hund.)
Die Steuer ist auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes zu ermäßigen für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind.
Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung gewährt.
Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Kopie des Tierabgabevertrages
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- § 5 der Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Für gefährliche Hunde im Sinne von § 2 Nr. 2.3 der Hundesteuersatzung wird eine Steuerermäßigung nach den Nr. 5.1 bis 5.3 nicht gewährt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022