Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Nach der Hundesteuersatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund durch die Hundehalter innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben"), anzumelden.

    Hundeabmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Abmeldegrundes durch die Hundehalter unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich jedoch nicht telefonisch bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben") vorzunehmen. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerber anzugeben.

    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hund online anzumelden bzw. abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 3.2 - Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn

    1. nur ein Hund gehalten wird 70,00 Euro,
    2. zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund und
    3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 110,00 Euro je Hund.
    4. nur ein sogenannter "Kampfhund" gehalten wird 630,00 Euro
    5. zwei oder mehr sogenannte "Kampfhunde" gehalten werden 965,00 Euro je Hund

    Die Hundesteuer wird jährlich jeweils zum 01.07. fällig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, überweisen Sie die fällige Steuer bitte auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse Kevelaer:

    Sparkasse Rhein-Maas

    IBAN DE31 3245 0000 0000 2310 43

    Volksbank an der Niers

    IBAN DE80 3206 1384 4300 9340 19

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de