Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Online-Dienste
- Aachen
- Alfter
- Ascheberg
- Blomberg
- Bochum
- Brüggen
- Bünde
- Castrop-Rauxel
- Datteln
- Dortmund
- Eitorf
- Emsdetten
- Engelskirchen
- Erkelenz
- Espelkamp
- Essen
- Goch
- Hamm
- Hennef (Sieg)
- Herford
- Hille
- Kamp-Lintfort
- Kirchlengern
- Kleve
- Köln
- Königswinter
- Krefeld
- Lage
- Lindlar
- Lippstadt
- Löhne
- Lüdinghausen
- Minden
- Mönchengladbach
- Nordkirchen
- Oer-Erkenschwick
- Paderborn
- Petershagen
- Preußisch Oldendorf
- Rahden
- Recklinghausen
- Sankt Augustin
- Spenge
- Stemwede
- Unna
- Velbert
- Viersen
- Wachtendonk
- Waldbröl
- Wassenberg
- Wenden
- Werl
- Willich
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022