Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NRW aufgeführt sind, beispielsweise Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt und Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m². Das gilt jedoch nicht für den Außenbereich! Daher sollte auch bei den genehmigungsfreien Vorhaben die Frage der Zulässigkeit (Bebauungsplanfestsetzungen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grenzabstände usw.) mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr - bei fristwahrender Antragstellung auch rückwirkend - verlängert werden.
Unter Downloads finden Sie "Bauherren-Infos", die die einzelnen Themenfelder ausführlich behandeln. Die Genehmigung der Stadt Meschede zur Verwendung ihrer Dateien liegt vor.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warstein
- ausgefüllter Vordruck Bauantrag
- Katasterauszüge (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Darstellung der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
Formulare
Hinweise für Warstein
- Antrag einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag auf Befreiung
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Anzeige auf Beseitigung von Anlagen
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Bauantrag Werbeanlage
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen
- Erklärung Einrichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Nachbarzustimmung
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Wohnflächenberechnung
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warstein
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022