Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.
Grundsätzlich benötigt man für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW - geregelt. Ebenso benötigen Sie für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung.
Für die Erteilung von Bau- oder Abrissgenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig. Welche Voraussetzungen für Ihren Bauantrag erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen, erfahren Sie auf der Webseite des Märkischen Kreises. Dort können Sie auch Ihren Bauantrag bequem online stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bauen und Planen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: bauverwaltung@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
- Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Für weitere Informationen zur Baugenehmigung sowie den notwendigen Unterlagen kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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