Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 65 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) auf. Für die Annahme der Bauanträge ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises. Dort finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Welche Unterlagen bei Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises. Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der o. g. Internetseite des Hochsauerlandkreises.Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter der Rubrik "Formulare".

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen BauO NRW

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de