Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Einfaches Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

    Das einfache Genehmigungsverfahren ist bei der Errichtung, der Änderung und der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durchzuführen, die keine großen Sonderbauten (s. § 50 Absatz 2 BauO NRW), genehmigungsfrei (s. § 62 BauO NRW) oder freigestellt (s. § 63 BauO NRW) sind.

    In diesen Fällen ist eine Baugenehmigung im Bereich Bauordnung der Stadt Bad Oeynhausen zu beantragen.

    Dieser Bauantrag ist mit allen notwendigen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Im Normalfall sind diese Bauvorlagen von einem berechtigten Entwurfsverfassenden vorzulegen.

    Nach Antragseingang wird der Bereich Bauordnung die Unterlagen prüfen und bei rechtmäßigen Entwürfen eine Baugenehmigung erteilen. Diese wird mit Hinweisen, Auflagen und/ oder Bedingungen versehen, die zu beachten sind.

     

    Freigestellte Vorhaben (§ 63 BauO NRW)

    Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen kann gemäß § 63 BauO NRW von einer Genehmigung freigestellt sein. Dafür müssen jedoch die Vorschriften des § 63 Absatz 2 BauO NRW erfüllt sein. Dies ist meist im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (vgl. § 30 Baugesetzbuch) der Fall.

    Sollte demnach eine Anlage keiner Baugenehmigung bedürfen, so sind trotzdem die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen (vgl. § 63 Absatz 3 BauO NRW) und auch darüber hinaus weiterhin alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten.

     

    Genehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)

    Einige Bauvorhaben bedürfen aufgrund ihrer Größe oder ihres Umfangs keiner Baugenehmigung. Welche Vorhaben durch diese Ausnahme betroffen sind, ist im § 62 BauO NRW aufgeführt. Für die Durchführung dieser Art von Bauvorhaben wird somit keine Baugenehmigung benötigt.

    Ebenso genehmigungsfrei ist die Beseitigung von Anlagen, die in § 62 Absatz 3 BauO NRW aufgeführt sind. Dazu zählen bspw. alle genehmigungsfreien Anlagen nach § 62 Absatz 1 BauO NRW oder freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (vgl. § 2 Absatz 3 BauO NRW).
    Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen.

    Es empfiehlt sich, die Bauaufsichtsbehörde über die Genehmigungsfreiheit eines Vorhabens oder einer Beseitigung zu befragen.

     

    Vorbescheid (§ 77 BauO NRW)

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann beispielsweise für die Frage zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder zur Klärung von Einzelfragen ein Vorbescheid beantragt werden. Dieser Vorbescheid ist eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob das Vorhaben bezüglich der im Antrag vorgelegte Planung auf dem Grundstück realisiert werden kann.

    Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde an den darin genehmigten Stand, solange er gültig ist. Eine davon abweichende Planung oder Fragestellung ist jedoch nicht durch einen positiven Vorbescheid abgedeckt.

     

    Bauen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)

    Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich (im Zusammenhang bebauten Ortsteil) richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Danach ist ein Vorhaben dann zuzulassen, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
    Dabei sind für die Bauaufsichtsbehörde vielerlei Kriterien zu berücksichtigen.

    Fügt sich eine bauliche Anlage also ein und widerspricht dabei keinerlei weiteren Rechtsvorschriften, so ist es auf dem Grundstück zulässig.

     

    Bauen im Außenbereich (§35 BauGB)

    Befindet sich ein Grundstück weder im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung noch in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, so ist es in den Außenbereich zu verorten. Das Bauen auf Flächen im baulichen Außenbereich unterliegt strengeren rechtlichen Voraussetzungen und soll grundsätzlich vermieden werden. Das Baugesetzbuch hat jedoch durch den § 35 BauGB Möglichkeiten geschaffen, die die Bebauung im Außenbereich im Ausnahmefall erlauben.

    Aufgrund der gesetzgeberischen Ziele, den Naturhaushalt zu schonen und das Landschaftsbild zu erhalten, spielt gerade der umweltrechtliche Aspekt bei der Zulässigkeit eines Vorhabens eine große Rolle.

    Das Beantragen eines Vorbescheides ist demnach für Bauvorhaben im Außenbereich von Vorteil, um vorab eine Einschätzung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zu erhalten.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwarzer Weg 6

    32549 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 2300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1907

    E-Mail: t.bokel@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

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    32549 Bad Oeynhausen

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    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1907

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Bauantrag Sonderbau
    • Einfacher Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid
    • Baubeschreibung
    • Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage
    • Betriebsbeschreibung land- + forstw. Anlage
    • Datenschutzerklärung Bauordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de