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    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen ist nach § 60 BauO NRW 2018 baugenehmigungspflichtig. Für große Sonderbauten ist das umfassende Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 durchzuführen.

    Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung. Eine abschließende Aufzählung der großen Sonderbauten findet sich in § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018:

    1. Hochhäuser (Gebäude bei denen die Fußbodenoberkante des höchstgelegen Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt),
    2. bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe,
    3. Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung; ausgenommen sind Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen,
    4. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 2000 m² haben,
    5. Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche,
    6. Versammlungsstätten
      a. mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen
      und Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben,
      b. im Freien mit Szeneflächen oder Freisportanlagen mit Tribünen, die keine
      fliegenden Bauten sind, und insgesamt mehr als 1000 Besucherinnen und
      Besucher fassen,
    7. Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien, Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Betten und Vergnügungsstätten,
    8. Krankenhäuser,
    9. Wohnheime,
    10. Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von Personen, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als 10 Kinder,
    11. Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
    12. Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug,
    13. Camping- und Wochenendplätze,
    14. Freizeit- und Vergnügungsparks,
    15. Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen,
    16. Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m,
    17. bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder Brandgefahr verbunden ist,
    18. Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche,

    Bei großen Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung

          1. mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den
              §§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs,
          2. mit den Anforderungen nach den Vorschriften der Bauordnung
             (BauO NRW 2018) und aufgrund der Bauordnung erlassener Vorschriften
              und
          3. mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung nicht in
              einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen
              Zulassungsverfahren geprüft wird.

    Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft.

    Für eine ganze Reihe von Gebäuden reichen die üblichen Vorschriften der Bauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dazu gehören Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Garagen, Schulen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Industriebauten. Für sie gibt es spezielle Regelungen in sogenannten Sonderbauvorschriften. Sie betreffen überwiegend den Brandschutz.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Mit dem Bauantrag sind folgende Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

    1. Antragsformular

    Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

    Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

    Anlage I/1 Antrag Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten § 65 BauO NRW 2018

    2. Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte einzureichen. Im Auszug aus der Flurkarte müssen das Flurgrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m um das Baugrundstück sowie der Standort des Vorhabens dargestellt sein. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein. Die Flurkarte muss nicht vorgelegt werden, wenn ein amtlicher Lageplan vorgelegt wird.

    3. Lageplan

    Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 einzureichen und muss alle Angaben nach § 3 Abs. 1 der Bauprüfverordnung enthalten. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden, wenn die Grenzen des Baugrundstücks noch nicht feststehen, Grenzüberbauungen vorliegen, eine Baulast auf dem Baugrundstück ruht oder besonders schwierige Grenz- oder topographische Verhältnisse vorliegen.

    4. Bauzeichnungen

    Die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) sind im Maßstab 1:100 einzureichen und müssen alle Angaben nach § 4 der BauPrüfVO enthalten. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen sind zusätzlich Bestandpläne vorzulegen.

    5. Baubeschreibung

    In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern. Sie muss die Angaben enthalten, die in dem amtlichen Vordruck beschrieben sind.

    Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

    Anlage I/7 Baubeschreibung

    6. Betriebsbeschreibung

    Für gewerbliche Anlagen und landwirtschaftliche Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.

    Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

    Anlage I/8 Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Anlage I/9 Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben

    7. Brandschutzkonzept

    Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten. Die Inhalte des Brandschutzkonzeptes  ergeben sich aus § 9 der BauPrüfVO. Das Brandschutzkonzept soll von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz aufgestellt werden.

    8. Nachweise und Berechnungen

    · Abstandsflächenberechnung

    · Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

    · Bauliche Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Baumassezahl)
    Ein Formular finden Sie hier: 
    Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung  anzeigen
    (Die Nachweise können auch formlos erbracht werden)

    · Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes

    · Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung

    9. Barrierefrei Konzept

    Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen. Die Inhalte des Barrierefrei-Konzeptes ergeben sich aus § 9a der BauPrüfVO  Link zu Barrierefreies Bauen.

    10. Bautechnische Nachweise

    Die bautechnischen Nachweise (Standsicherheit einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes, Schallschutz, Wärmeschutz) sind spätestens mit der Anzeige des Baubeginns vorzulegen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 68 BauO NRW 2018 und Ihrer Baugenehmigung.
    In Abhängigkeit vom Bauvorhaben und seiner Umgebung kann zur Beurteilung der Immissionen ein Schallschutzgutachten eines Sachverständigen erforderlich sein.

    11. Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen

    Für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Mittel- und Großgaragen, Betriebsräume gemäß § 143 der Sonderbauverordnung und Krankenhäuser müssen zusätzliche besondere Bauvorlagen eingereicht werden.

    12. Erhebungsbogen Baustatistik

    "Bautätigkeitsstatistik Online"

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

    Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 sowie 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de