Baugenehmigung beantragen / Bauantrag
Hinweise für Vreden
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Verantwortlich für die Prüfung ist auf dem Gebiet der Stadt Vreden die Kreisverwaltung Borken als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Stadt Vreden unterstützt Ihr Anliegen, in dem Sie Ihre Antragsunterlagen entgegennimmt und kostenlos an die Kreisverwaltung Borken als Untere Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Für die Errichtung, die Änderung sowie Nutzungsänderung oder für den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Verantwortlich für die Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung ist auf dem Gebiet der Stadt Vreden die Kreisverwaltung Borken als Untere Bauaufsichtsbehörde. Nähere Informationen und auch erforderliche Antragsunterlagen können Sie auf der Homepage des Kreises Borken unter dem folgenden Link abrufen:
Bauantrag - Kreis Borken (kreis-borken.de)
Die Stadt Vreden unterstützt Ihr Anliegen, in dem sie Ihre Antragsunterlagen entgegennimmt und an die Kreisverwaltung Borken als Untere Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Vreden
- Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Vreden
§§ 62 - 70 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
§§ 30 ff. BauGB
Bebauungspläne der Stadt Vreden
Stellplatzsatzung der Stadt Vreden
Verfahrensablauf
Hinweise für Vreden
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Vreden
Für die Bearbeitung des Antrages auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 64 BauO NRW können Gebühren anfallen.
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, können Sie bei der Kreisverwaltung Borken als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde erfragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Vreden
Verantwortlich für die Bearbeitung von Bauanträgen ist auf dem Gebiet der Stadt Vreden die Kreisverwaltung Borken. Eingehende Informationen können Sie über die Homepage des Kreises Borken unter folgendem Link abrufen:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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