Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung § 65 BauO NRW

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder für den Abbruch von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung muss vor Baubeginn eine Baugenehmigung eingeholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, durch eine Bauvoranfrage über einen Bauvorbescheid die generelle Zulässigkeit eines Vorhabens abzuklären. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Bauordnung bieten außerdem eine allgemeine Bauberatung an.

    Auf schriftlichen Antrag mit allen für die Bearbeitung und Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) erteilt die Bauaufsicht nach Beteiligung von Fachbehörden unbeschadet der privaten Rechte Dritter schriftlich die bauaufsichtliche Genehmigung, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

    Zivilrechtliche Fragen bleiben bei den Prüfverfahren der Bauordnungsämter unberührt!

    Amtliche Formulare und Vordrucke im Baugenehmigungsverfahren finden Sie auch im Bauportal NRW

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen - Bauvorlagen genannt - finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen BauPrüfVO.

    • Alle erforderlichen Antragsformulare finden Sie im Bauportal NRW

    • Soweit im Rahmen eines Bau- oder Beseitigungsvorhabens die Vorlage eines Erhebungsbogen der Baustatistik erforderlich ist, verwenden Sie bitte ausschließlich die vom Statistischen Landesamt vorgesehenen Vordrucke. Diese sind insbesondere über den folgenden Link zu erhalten:

      Erhebungsbogen Baustatistik

      Vordrucke von Drittanbietern enthalten oftmals nicht die für die Bearbeitung erforderliche Identifikationsnummer, die in den offiziellen Vordrucken bereits eingetragen ist.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Die Einreichung in digitaler Form befindet sich in der Vorbereitung.

    Formulare

    Hinweise für Ahaus

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Landesbauordnung NRW (BauO NRW)

    Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Die Bauantragsunterlagen (Bauvorlagen) werden dem Fachbereich Bauordnung zur Prüfung vorgelegt. Sobald Ihr Antrag eingereicht wurde wird dieser auf Vollständigkeit geprüft, ggf. fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie Zugangsdaten, mit dem Sie den Verfahrensstand online einsehen können. Sobald die Unterlagen vollständig sind wird geprüft, ob das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Dabei werden auch Detailfragen zur Grenz- und Gebäudeabständen, Brandschutz, Standsicherheit und Immissionsschutz beurteilt. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Fachdienststellen und –behörden beteiligt. Aus den entsprechenden Stellungnahmen dieser Fachstellen werden Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Hinweise) in die Baugenehmigung aufgenommen.

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Damit eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der Bauanträge erfolgen kann, empfiehlt es sich:
    - baurechtliche Fragen im Vorfeld zu klären, also bevor ein Bauantrag gestellt wird
    - die Antragsunterlagen vollständig einzureichen

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Die Gebühren berechnen sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de