Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Für die Errichtung (Neubau, Anbau, Aufstockung), die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Beseitigung von Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bauliche Anlagen sind:
- gewerblich genutzte Gebäude
- landwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Wohngebäude
- Garage/Carport
- Abstellraum/Gartenhaus
- Aufschüttung
- Abgrabung
- Lager-, Abstell- oder Ausstellungsplatz
Antragsunterlagen
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen. Ihr Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung in der Regel mit folgenden Bauvorlagen einzureichen.
- Vordruck Bauantrag
- Bauantrag vereinfachtes Verfahren
- Bauantrag
- Bauantrag für Werbeanlagen
- Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
- Lageplan M 1:500
Falls der Lageplan nicht von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird, muss immer ein aktueller Flurkartenauszug sowie ein Auszug der deutschen Grundkarte enthalten sein - Bauzeichnungen M 1:100
- Baubeschreibung
- Bautechnische Nachweise
- Angaben über Erschließung
- Erhebungsbogen
- Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers und
- in Einzelfällen ein amtlicher Lageplan
Ergänzende Unterlagen zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlage
Ergänzende Unterlagen zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Anlage zur Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Sonstige Unterlagen zum Bauantrag
Im Einzelfall sind Ihrem Antrag noch weitere Unterlagen beizufügen. Wir bitten Sie, dies mit Ihrem Architekten oder Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Kreisbauamtes zu klären.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Abteilungsleitung
Herr Bernhard Baumann
Telefon 02261 88-6525
Telefax 02261 88-972-6525
E-Mail bernhard.baumann@obk.de
Zimmer 05-09
Stadt Bergneustadt
Frau Azize Madak
Telefon 02261 88-6519
Telefax 02261 88-972-6519
E-Mail azize.madak@obk.de
Zimmer 05-05
Gemeinde Engelskirchen, Gemarkung Ründeroth
Herr Joachim Renkawitz
Telefon 02261 88-6520
Telefax 02261 88-972-6520
E-Mail joachim.renkawitz@obk.de
Zimmer 05-16
Gemeinde Engelskirchen, Gemarkungen Ober- und Unterengelskirchen
Frau Maria Alimoradi
Telefon 02261 88-6522
Telefax 02261 88-972-6522
E-Mail maria.alimoradi@obk.de
Zimmer 05-04
Stadt Hückeswagen
Frau Sabrina Kristian
Telefon 02261 88-6507
Telefax 02261 88-972-6507
E-Mail sabrina.kristian@obk.de
Zimmer 05-11
Gemeinde Lindlar
Herr Ingo Marter
Telefon 02261 88-6541
Telefax 02261 88-972-6541
E-Mail ingo.marter@obk.de
Zimmer 05-05
Gemeinde Marienheide
Herr André Bellingen
Telefon 02261 88-6538
Telefax 02261 88-972-6538
E-Mail andre.bellingen@obk.de
Zimmer 05-07
Gemeinde Morsbach
Frau Mareike Klüver
Telefon 02261 88-6529
Telefax 02261 88-972-6529
E-Mail mareike.kluever@obk.de
Zimmer 05-07
Gemeinde Nümbrecht
Herr Frank Siever
Telefon 02261 88-6593
Telefax 02261 88-972-6593
E-Mail frank.siever@obk.de
Zimmer 05-04
Gemeinde Reichshof, Gemarkungen Agger, Denklingen, Eckenhagen, Heischeid, Hespert und Sinspert
Herr Eric Kötter
Telefon 02261 88-6527
Telefax 02261 88-972-6527
E-Mail eric.koetter@obk.de
Zimmer 05-11
Gemeinde Reichshof, Gemarkung Wildberg-Erdingen
Frau Mareike Klüver
Telefon 02261 88-6529
Telefax 02261 88-972-6529
E-Mail mareike.kluever@obk.de
Zimmer 05-07
Stadt Waldbröl
NN
Telefon 02261 88-6528
Telefax 02261 88-972-6528
Zimmer 05-07
Anschrift der Dienststelle
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
- Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
- Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
- § 65 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 64 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 62 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 63 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 70 Bauantrag, Bauvorlagen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 74 Baugenehmigung, Baubeginn (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 75 Geltungsdauer der Baugenehmigung (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Für die Beseitigung von Anlagen finden Sie unter den weiterführenden Links weitere Informationen und Formulare.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis