Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Es ist sinnvoll, vor Erwerb, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder Abbruch eines Gebäudes oder eines Grundstückes die Fragen zur Bebaubarkeit in einer Bauberatung zu klären.
    Für die Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter des A 61 - Amt für Planung und Umwelt zur Verfügung.

    Die Bauwilligen erhalten Informationen zur möglichen Bebauung von Grundstücken im Innenbereich (ohne Bebauungsplan), im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen, Einbeziehungssatzungen und Außenbereichssatzungen.

    Möglicherweise können Fragen nicht konkret beantwortet werden und es wird eine Bauvoranfrage mit konkreter Fragestellung empfohlen. Die Bauberatung erfolgt sowohl aus planungsrechtlicher Sicht als auch mit Mitarbeitern des Bauordnungsamtes zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

    Bauberatungen im Rahmen der Zuständigkeit des A 61 - Amt für Planung und Umwelt können während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Bauberatung des A 63 - Bauordnungsamt (montags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Die Beratungen des A 63 - Bauordnungsamt finden zentral im Bauberatungsbüro, 6. Etage, Zimmer 613 statt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    A 63 - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-283

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 63 - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-283

    E-Mail: bauordnungsamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 63 - Bauordnungsamt

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    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-283

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    Technisch geändert am 11.08.2023

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    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

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    Technisch geändert am 24.01.2024

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    Deutsch

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    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-283

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    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 63 - Bauordnungsamt

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    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-283

    E-Mail: bauordnungsamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Für die Bauberatung wurde das Stadtgebiet auf verschiedene Sachbearbeiter/innen aufgeteilt. Bitte entnehmen Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner aus der folgenden Auflistung:

    Bauberatung für den Bereich:

    • Alsdorf-Mitte, Zopp und Busch
      • Frau Garus
    • Duffesheide, Schleibach, Reifeld, Kellersberg, Ofden, Broicher Siedlung und Blumenrath
      • Frau Molitor
    • Hoengen, Mariadorf, Warden, Begau sowie Industriepark
      • Herr Preuße
    • Schaufenberg, Bettendorf und Siedlung Ost
      • Frau Vasen

    Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox auf der rechten Seite.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de