Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Neben den bereits vorhandenen Online-Angeboten ist es auch möglich, die Antragsformulare für die verschiedene Baugenehmigungsverfahren digital zu übermitteln. Für den zentralen elektronischen Antragsprozess wird das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Verfügung gestellte Bauportal.NRW genutzt. Dort kann der Antrag über den sogenannten Antragsassistenten gestellt werden.

    Um die Antragsassistenten des Bauportal.NRW nutzen zu können, ist eine Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund (BundID) und für Unternehmerinnen und Unternehmer über das Unternehmenskonto (auf Basis von ELSTER) erforderlich. Eine Authentifizierung über das Servicekonto.NRW ist nicht mehr möglich.

    Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zu Registrierung finden Sie unter folgenden Links:

    Nutzerkonto Bund: https://id.bund.de/de 

    Mein Unternehmenskonto: https://mein-unternehmenskonto.de/public/#Startseite


    Informationen des Ministerium für Heimat, Kommunales,
    Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Planung von Bauvorhaben

    Bauen ist vielseitig und jedes Bauvorhaben einzigartig. Einige können Sie auf eigene Faust beginnen, für andere gelten umfangreiche Richtlinien und Vorbereitungen. Egal, ob Sie Ihre Wohnung um eine Terrasse ergänzen oder ein mehrstöckiges Bürogebäude errichten wollen - mit dem Bau-Konfigurator erhalten Sie schnell einen Überblick über die ersten erforderlichen Schritte.

    Nutzen Sie hierzu den Link https://bauportal.nrw/

    Wichtiger Hinweis:

    Die  Digitale Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger über das "Bauportal.nrw" für die digitale Einreichung von Bauanträgen steht noch nicht vollumfänglich zur Verfügung !

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Bauberatung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Michaelstr. 50

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-6301

    Fax: 02131 90-2464

    E-Mail: bauordnung@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bauberatung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Michaelstr. 50

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-6301

    Fax: 02131 90-2464

    E-Mail: bauordnung@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baurechtliche Genehmigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Michaelstr. 50

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-6301

    Fax: 02131 90-2464

    E-Mail: bauordnung@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzung hierfür ist die Registrierung und Identifizierung durch die BundID bzw. das Unternehmerkonto (auf Basis von ELSTER).

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    Nach Antragsstellung über das Bauportal.NRW sind Sie als Bauherr / Bauherrin sowie als Entwurfsverfasser / Entwurfsverfasserin verpflichtet die notwendigen Bauvorlagen (Berechnungen, Zeichnungen usw.) gemäß der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO) papierbasiert beim Amt für Bauberatung und Bauordnung ( Michaelstraße 50) einzureichen. Im Anschluss erfolgt die Registrierung und die Zuweisung in den zuständigen Bearbeitungsbezirk.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Wenn Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, so sollte diese bzw. dieser den Antrag über das Bauportal.NRW stellen.

    Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft beizufügen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neuss derzeit die Bauvorlagen nur papierbasiert entgegennimmt. Ihr Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Der Assistent erläutert Ihnen, welche Antragsinformationen Sie den Bauvorlagen bei der Einreichung beifügen müssen.

     

    Was für eine Antragstellung über das Bauportal.NRW notwendig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Seite www.bauportal.nrw .

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de