Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Wenn Sie ein Haus bauen möchten, eine Terrasse oder einen Carport planen, abreißen oder ändern wollen, ist in der Regel eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung erforderlich. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne in dieser Hinsicht. Für Fragen zu Ihren Bauwünschen in Bezug auf die Bebaubarkeit von Grundstücken, die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, der Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, der Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen stehen Ihnen alle Kolleginnen und Kollegen der Bauaufsicht jederzeit zur Verfügung.

    Unsere Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Manchmal ist es trotzdem sinnvoll, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen, um eine verbindliche Klärung der Frage zu erreichen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne in Bezug auf Ihre Fragestellung und die einzureichenden Unterlagen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die genaue Lage des Grundstücks sollte bekannt sein.

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de