Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Wenn Sie ein Haus bauen möchten, eine Terrasse oder einen Carport planen, abreißen oder ändern wollen, ist in der Regel eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung erforderlich. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne in dieser Hinsicht. Für Fragen zu Ihren Bauwünschen in Bezug auf die Bebaubarkeit von Grundstücken, die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, der Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, der Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen stehen Ihnen alle Kolleginnen und Kollegen der Bauaufsicht jederzeit zur Verfügung.
Unsere Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Manchmal ist es trotzdem sinnvoll, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen, um eine verbindliche Klärung der Frage zu erreichen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne in Bezug auf Ihre Fragestellung und die einzureichenden Unterlagen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die genaue Lage des Grundstücks sollte bekannt sein.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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