Daueraufenthaltskarte Ausstellung

    Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) und Staatsangehörige der Schweiz benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel. 

    Ihnen ist die Aufnahme jeder Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit erlaubt. 

    Wenn Unionsbürger (diese Personen - also auch EWR und Schweizer) sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erwerben.

    Die Ausländerbehörde kann über das erworbene Daueraufenthaltsrecht eine Bescheinigung ausstellen, nachdem diese geprüft hat, ob die Aufenthaltszeit im Sinne der europäischen Richtlinien rechtmäßig war. 

    Die Feststellung des Daueraufenthalts oder die Ausstellung einer Bescheinigung ist für den weiteren Aufenthalt von Unionsbürgern nicht zwingend notwendig. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bescheinigung von anderen Behörden oder öffentlichen Stellen verlangt wird um dort Anträge zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.  

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Daueraufenthalts richten sich nach § 4a FreizügG/EU.

    Rechtsgrundlage(n)

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    • Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU
    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
    • Freizügigkeitsabkommen-EU Schweiz

    Verfahrensablauf

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    Antrag vor Ort

    Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    Online Antrag

    Nach dem Eingang Ihres Online-Antrags wird dieser durch die Ausländerbehörde geprüft. Sollten weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern oder Sie zu einem persönlichen Vorsprachetermin einladen. 

    Abschließend (bei beiden Antragsformen)

    Nach abgeschlossener Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht ausgestellt und persönlich in der Ausländerbehörde ausgehändigt. Sie erhalten hierzu einen Termin. 

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Information.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • 10 Euro 

    Die Gebühren ergeben sich aus § 47 AufenthV.


    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Sollte Sie weitere Fragen zum Aufenthalt von Unionsbürgern, EWR-Staatsangehörigen oder Schweizern haben, ist eine Kontaktaufnahme unter abh@minden.de möglich.

    Informationen für Arbeitgeber*innen von Unionsbürgern, EWR-Bürgern oder Schweizern:

    brexit-informationen-arbeitgeber.pdf (bund.de)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de