Betrieb einer öffentlichen Apotheke

    Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.

    Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:

    1. Eidesstattliche Versicherung

    2. Schriftliche Versicherung

    Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.

    Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Die Antragsunterlagen sollten spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin der Amtsapothekerin vollständig vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de