Ausschluss von Europawahl
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Der Bereich Wahlen der Stadt Aachen ist Teil des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Aachen.
Hierzu zählen die Bundestagswahl, die Europawahl, die Landtagswahl, die Kommunalwahlen, die Wahl der Vertreter*innen im Integrationsrat (Integrationsratswahlen), die Seniorenratswahl sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Neben umfangreichen Informationen zum jeweiligen Wahlrecht finden Sie hier auch die Wahlergebnisse sowie alle wahlrelevanten aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen:
https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen/index.html
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Brand: Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021
Stichwörter
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