Personalausweis
Hinweise für Delbrück
Personalausweis mit eID Funktion
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe Link unten auf dieser Seite).
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Reisen
Mit dem Personalausweis ist die Einreise in einige EU Länder möglich. Ob Sie zur Einreise in ein Land einen Personalausweis oder einen Reisepass benötigen, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts nachlesen. Dort finden Sie für jedes Reiseland Einreiseinformationen für deutsche Staatsbürger.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-190
E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Delbrück
Für die Antragstellung benötigen wir:
Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung die
Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde oder
das Familienstammbuch vor.
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Personalausweis für Minderjährige
Für Minderjährige unter 16 Jahren wird für die Beantragung eines Personalausweises zusätzliche benötigt:
bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht: die Zustimmung beider Sorgeberechtigter (ein Formular hierzu finden Sie unter "Downloads"); alternativ können beide Sorgeberechtigten zur Antragstellung mitkommen
bei alleiniger Sorge ist ein Nachweis darüber vorzulegen; dieser ist z.B. vom Jugendamt zu bekommen
ein altes Ausweisdokument, soweit vorhanden, sonst die Geburtsurkunde
Vorläufiger Personalausweis
Sollte ein vorläufiger Personalausweis benötigt werden, sind die o.g. Dokumente ebenfalls mitzubringen. Für die Beantragung gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für den richtigen Personalausweis.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Personalausweisgesetz
Verfahrensablauf
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Für den neuen Personalausweis wird Ihr aktuelles Lichtbild, Ihre Unterschrift (ab 10 Jahren) sowie Ihre Fingerabdrücke (ab 6 Jahren) erfasst. Die Gebühren sind mit Vorkasse direkt vor Ort zu entrichten. Eine Zahlung ist per EC-Karte (auch digital), Kreditkarte oder in Bar möglich. Eine bargeldlose Zahlung wird bevorzugt.
Sobald der neue Personalausweis von der Bundesdruckerei Berlin produziert und wieder zu unserer Behörde geliefert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtig über die erfolgreiche Produktion des Personalausweises per Post. Der neue Personalausweis liegt für Sie dann zur Abholung im Bürgerbüro der Stadt Delbrück bereit. Für die Abholung benötigen Sie Ihren alten Personalausweis / den vorläufigen Personalausweis.
Es ist auch möglich, sich bei Abholung des Dokumentes durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie unter "Downloads".
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Die Antragstellung vor Ort beträgt ca. 5 bis 10 Minuten, je nach Wartezeit. Bis der neue Personalausweis zur Abholung bereitliegt, vergehen zwei bis drei Wochen.
Kosten
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Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
Für Personen über 24 Jahren: 37 €
Vorläufiger Personalausweis: 10 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeit:
Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: höchstens 3 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023
Stichwörter
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