Personalausweis
Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Beschreibung
Hinweise für Verl
Mit dem Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird dadurch immer einfacher und das Merken von zahlreichen Passwörtern und Benutzernamen überflüssig. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell und einfach online unterzeichnen.
Auf die biometrischen Datendes Ausweises können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen.
Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.
So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:
bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten (siehe Aufstellung unten)
eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
den alten Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde bei Verlust des Personalausweises
biometrisches Lichtbild
Kinder unter 16 Jahren und über 12 Jahren:
Geburtsurkunde
ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung
Einverständniserklärung sowie Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en (beider Elternteile, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird)
Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes
Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei Antragstellung zwingend erforderlich
biometrisches Lichtbild
Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen
Ehe ist geschieden:
der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben
der gerichtliche Sorgerechtsbeschlussist vorzulegen
Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht
eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ist vorzulegen
Eltern sind nicht miteinander verheiratetund haben eine gemeinsame Sorgeerklärungnach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben:
beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben
Sorgeerklärung ist vorzulegen
ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt:
der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Verl
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:
- Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
- Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
Fristen
Hinweise für Verl
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Verl
ca. 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Verl
37,00 Euro (antragstellende Person ab 24 Jahre) Gültigkeit: 10 Jahre
22,80 Euro (antragstellende Person unter 24 Jahre) Gültigkeit: 6 Jahre
10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
6,00 Euro Benutzung des Fototerminals
Weitere Gebührenregelungen
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Verl
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
Fingerabdrücke sind bei allen Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, weshalb auch Kinder ab 6 Jahren zur Antragstellung mitkommen müssen.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
Ja, dies sind:
Unterschrift
Größe, Farbe der Augen
Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
Ja, dies sind auf Wunsch:
elektronische Signatur
2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Verl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Verl