Personalausweis abholen
Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ab einem Alter von 16 Jahren, erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller persönlich.
Bei Minderjährigen, unter 16 Jahren, erfolgt die Beantragung grds. durch beide Sorgeberechtigten, Hierzu muss mindestens ein Sorgeberechtigter gemeinsam mit dem Kind anwesend sein. Das Einverständnis des jeweiligen Elternteils, der nicht zur Antragstellung vorsprechen kann, kann mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen, in Verbindung eines Ausweisdokumentes im Original (z.B. Personalausweis oder Reisepass) (siehe Downloads).
Sollten die Sorgeberechtigten getrennt lebend oder geschieden sein, darf allein der Elternteil, bei dem das Kind mit alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz gemeldet ist den Antrag stellen.
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Kinder ab 10 Jahren müssen den Personalausweis bei Antragstellung unterschreiben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Formulare
Hinweise für Dormagen
Voraussetzungen
Hinweise für Dormagen
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde (=aktueller Auszug aus dem Geburtenregister; bei erstmaliger Beantragung bzw. Verlust) zur Identifikation
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministerium des Inneren (nicht älter als 1 Jahr / bei Kindern aktuell)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:
- Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
- Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dormagen
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 2 - 3 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dormagen
Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen, insbesondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie bei Antragsstellung in Verbindung einer Informationsbroschüre.
Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. (Abholvollmacht siehe Downloads)
Der Verlust eines Personalausweises ist im Bürgeramt anzuzeigen.
Weitere Informationen
Hinweise für Dormagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023
Stichwörter
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