Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Was
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an Lehrgängen zur Vermittlung von Fachkunde, Gebührenpflichtig (zurzeit 50 Euro)
- Staatliche Erlaubnis zum Erwerb von und Umgang mit Sprengstoff für nicht gewerbliche Zwecke, Fünf Jahre gültig, Gebührenpflichtig (zurzeit zwischen 100 und 250 Euro)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Fragebogen und Fotos zur Restmengenlagerstätte
- Ggf. Waffenbesitzkarte
- Bei Erstausstellung: Nachweis Fachkundelehrgang
- Bei Verlängerung: bisheriger Erlaubnis
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich, Terminvereinbarung empfehlenswert!
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- mindestens 21 Jahre alt (Ausnahme möglich)
- Wohnort im Oberbergischen Kreis
- Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes (Weiteres siehe dort in § 8 a)
- Persönliche Eignung
- Erfolgreicher Abschluss eines Fachkundelehrgangs (nur bei erstem Erlaubnisantrag)
- Schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Erlaubnis (Mindestens drei Monate vor Ablauf einer vorherigen Erlaubnis!)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Was bei Erwerb, Umgang und Aufbewahrung von Sprengstoff im privaten Bereich inhaltlich zu beachten ist, ist in einem Merkblatt zusammengestellt.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis