Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Hinweise für Lippe
Wenn Böden oder das Grundwasser durch eine gewerbliche oder private Vornutzung so verunreinigt sind, dass dies zu Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man diese Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-670
E-Mail: u.oberbracht@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
Ihren Namen und Anschrift,
die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Der Gebührenbescheid wird Ihnen im Anschluss übersandt.
Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Lippe
EUR 35,00
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Haben Sie Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung? Bitte melden Sie uns das unverzüglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021