Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Hinweise für Lippe
Wenn Böden oder das Grundwasser durch eine gewerbliche oder private Vornutzung so verunreinigt sind, dass dies zu Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man diese Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es auch Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen.
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen gebührenpflichtigen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Untere Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-670
E-Mail: u.oberbracht@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
Ihren Namen und Anschrift,
die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Der Gebührenbescheid wird Ihnen im Anschluss übersandt.
Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Lippe
EUR 35,00
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Haben Sie Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung? Bitte melden Sie uns das unverzüglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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