Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Altlasten sind Altablagerungen zum Beispiel ehemalige Deponien bzw. Müllablagerungsflächen und Altstandorte zum Beispiel stillgelegte Industrie- und Gewerbestandorte, auf denen mit umweltgefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen umgegangen wurde. Produktionsabfälle wurden in der Vergangenheit häufig in Senken und Abgrabungsflächen oder einfach in der Landschaft verkippt. Erst in den 1980erJahren wurden die Probleme für die Umwelt erkannt. Anlass waren hier Skandalfälle, wie die Bebauung der ehemaligen Kokerei in Dortmund-Dorstfeld, die Bebauung einer ehemaligen Mülldeponie in Bielefeld, u.a.. Die Belange des Bodenschutzes und der Altlastenerkundung und Sanierung von Altlastenflächen wurden umfassend 1999 durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) einheitlich geregelt.

    In Gladbeck werden seit Mitte der 1980erJahre Informationen über die Vornutzung von Grundstücken gesammelt und aufbereitet. Dabei wurden Karten, Luftbilder und Bauakten ausgewertet und in ein Altlastenverdachtsflächenkataster aufgenommen. Inzwischen umfasst das Kataster mehr als 500 Verdachtsflächen.

    Weshalb ist es sinnvoll sich zu informieren?

    Mit dem Erwerb eines Grundstücks übernimmt der Käufer auch die Verantwortung. Stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück Verunreinigungen des Untergrunds und /oder Grundwassers vorliegen, hat dies unter Umständen nicht nur eine Wertminderung des Grundstücks zur Folge. Kann der Verursacher des Schadens nicht mehr festgestellt werden oder ist dieser nicht mehr greifbar, kann der Grundstückseigentümer zu gegebenenfalls finanziell sehr aufwändigen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

    Was ist bei Baumaßnahmen zu beachten?

    Bei geplanten Baumaßnahmen ist zu beachten, dass eine Kenntnis über mögliche Altlasten eine abfallrechtliche Betrachtung von Aushub- oder Rückbaumaßnahmen im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme zu größerer Planungssicherheit führen kann und einen reibungslosen Bauablauf gewährleistet.

    Sollte für das zu bebauende Grundstück im Baugenehmigungsverfahren ein Altlastenverdacht bestehen, ist eine Untersuchung des Bodens mit Gefährdungseinschätzung eines Sachverständigen erforderlich. Bei den Untersuchungen werden i. d. R. Boden- und Bodenluftproben auf dem Grundstück entnommen und analysiert. Der konkrete Untersuchungsumfang ist immer auf den konkreten Einzelfall bezogen mit der Stadt abzustimmen. Eine beispielhafte Liste mit Adressen von Sachverständigen kann bei der Umweltabteilung angefordert werden. Die Kosten für die Untersuchung sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen, da ihm der Nachweis auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse obliegt. Die Umweltabteilung ist dem Antragsteller bei den einzelnen Verfahrensschritten gerne behilflich.

    Nach Festlegung erforderlicher Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen zur Realisierung des Bauvorhabens kann die Abteilung Bauordnung dann mit den entsprechenden Auflagen eine Baugenehmigung erteilen.

    Ansprechpartner bei der Stadt Gladbeck:

    Stadt Gladbeck
    Abteilung Umwelt
    Herr Peter Götzl, Tel.: 02043 - 99 20 99
    E-Mail: peter.goetzl@stadt-gladbeck.de

    Auskunft über Altablagerungen und Altstandorte erteilt offiziell der

    Kreis Recklinghausen
    Untere Bodenschutzbehörde
    Kurt-Schumacher-Allee 1
    45657 Recklinghausen

    E-Mail: altlasten@kreis-re.de

     

    Hinweis: Der Vorgang kann deutlich abgekürzt werden, wenn Sie eine Einverständniserklärung (Vollmacht) der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers von vornherein vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Umwelt des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gladbeck

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gladbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de