Auskunft Altlastenkataster
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster. Das Altlastenkataster beruht auf Nachforschungen und Untersuchungen von Altstandorten, Altablagerungen, schädlichen Bodenveränderungen und altlastenverdächtigen Flächen.
Für diese Flächen liegen detaillierte Informationen wie Lage und Größe der Fläche, eventuell vorliegende Untersuchungsergebnisse, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsgeschichte vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist formlos schriftlich, mit der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) beim Kreis Borken einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken ist befugt folgendem Personenkreis Auskunft über Altstandorte und Verdachtsflächen zu geben:
Grundstückseigentümer
Mieter und Pächter mit Vollmacht des Eigentümers
Dritte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (Banken, Rechtsanwälte, Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Borken
Ist das Grundstück nicht im Altlastenkataster verzeichnet, fällt keine Gebühr an.
Bei einem positiven Ergebnis fällt eine Gebühr je nach Verwaltungsaufwand von mindestens 32,50 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021