Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) gibt allen Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Dieser Anspruch erstreckt sich auf alle bei den zuständigen Behörden vorliegenden und für sie bereitgehaltenen Informationen über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der natürlichen Lebensräume. Zudem beinhaltet die Informationspflicht Auskunft über sämtliche Tätigkeiten, von denen Belästigungen oder Belastungen der vorgenannten Umweltmedien ausgehen können als auch über Tätigkeiten und Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche.
Beispiele:
- Informationen über Produktkapazitäten
- Informationen über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
- Informationen über die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen
Das Umweltinformationsgesetz enthält aber auch Regelungen zum Ausschluss bzw. zu Beschränkungen des Anspruchs auf Zur-Verfügung-Stellung von Informationen zum Schutz öffentlicher oder privater Belange.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Der Anspruch auf Information setzt einen ausreichend bestimmten Antrag voraus. Er kann formlos gestellt werden.
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist
- Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) vom 29. März 2007, das zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 08. Juli 2016 geändert worden ist
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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