Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
- die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
- andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
- nach der Beschaffenheit der Abfall,
- dem Ausmaß der Verunreinigungen und
- der Art der Verwertung
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
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Ansprechpartner
Verwaltung Baubetriebshof
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-320
Fax: 0 23 04 / 104-292
Abfallentsorgung und Friedhöfe
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020