Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Hinweise für Halver

    Am Wertstoffhof der Fa. Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG werden mit Konzession der Stadt Warstein und der Entsorgungswirtschaft Soest (ESG) Abfälle aus privaten Haushalten und beseitigungspflichtige Restabfälle aus dem Gewerbe angenommen. Die Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.

    Für die Entsorgung werden Entgelte entsprechend der Gebühren- und Entgeltordnung des Kreises Soest / der ESG erhoben. 

    Wertstoffhof in Warstein der Fa. Lobbe
    Gewerbegebiet Wästertal, Zum Puddelhammer 21

    Informationen zur kostenlosen Annahme von Elektro-Altgeräten, E-Schrott, Schadstoffen, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen finden Sie im Abfallkalender.

    Öffnungszeiten:

    Di, Mi, Fr    9.00 - 17.00 Uhr
    Sa             9.00 - 13.00 Uhr
    Montag und Donnerstag geschlossen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Abfall, Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halver

    Formulare

    Hinweise für Halver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Halver

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halver

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halver

    Fristen

    Hinweise für Halver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halver

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Halver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de