Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Witten

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    In Witten fallen pro Jahr ca. 17.400Tonnen Restmüll an, die nicht mehr verwertet werden können und in einer MVA verbrannt werden müssen. Diese Menge ließe sich noch weiter verringern, wenn wir alle verwertbaren Abfälle getrennt entsorgen und die Möglichkeiten der Abfallvermeindung nutzen. Machen Sie mit und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz! Tipps zur Abfallvermeidung Abfallvermeidung ist direkter Umweltschutz, der nicht nur die natürlichen Ressourcen schont, sondern auch Ihren Geldbeutel. Leihen oder mieten Sie Produkte, die Sie nur selten nutzen Geben Sie Mehrwegverpackungen den Vorzug Kaufen Sie Second-Hand-Waren Nutzen Sie Nachfüllsysteme Achten Sie beim Kauf auf: - langlebige, reparaturfreundliche Produkte - Recycling- Produkte - Umweltfreundliche Materialien (blauer Umweltengel) - Produkte aus der Region Verwertbare Abfälle müssen getrennt entsorgt werden, Problemabfälle gehören auf keinen Fall in die Mülltonne oder den Ausguss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    70 Entsorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 Abfallberatung

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    www.muelltrennung-wirkt.de Abfall-Info-Broschüre

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de