Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Hinweise für Havixbeck

    Am Wertstoffhof können bestimmte Abfälle aus Havixbecker Privathaushalten kostenlos in haushaltsüblichen Mengen abgegeben und in die entsprechenden Container eingefüllt werden.

    Die Anlieferungen werden stichprobenartig durch die Mitarbeitenden des Wertstoffhofes kontrolliert - dafür sollten die Nutzer*innen des Wertstoffhofes den Personalausweis bereithalten.
    Havixbecker, die keine Möglichkeit haben, ihre sperrigen Abfälle zum Wertstoffhof zu transportieren, können die Abholung z.B. beim Entsorgungsunternehmen REMONDIS in Coesfeld (Tel. 02507/944-50) beantragen.

    Die Kosten werden direkt mit der Fa. REMONDIS abgerechnet.

    Öffnungszeiten

    Mittwochs und freitags von 13.30 - 18.00 Uhr, samstags von 09.00 - 13.00 Uhr

    Für folgende Stoffe stehen besondere Container bereit:

    Altglas

    • Flaschen nach Farben getrennt
    • Flachglas in Form von Scheiben und ähnlichem wird nicht angenommen.

    Altholz

    • beschichtete und unbeschichtete Möbelteile aus Holz

     Altkleider

    • Kleider
    • Textilien
    • Schuhe

     Altpapier

    • Sperrige Kartonagen
    • Zeitungen und Zeitschriften

     Bauschutt (kostenpflichtig)

    Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten.

     Bauholz (kostenpflichtig)

    Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten.

    Baumischabfall / Restmüll (kostenpflichtig)

    Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten

    Beleuchtungskörper

    • Halogenlampen erst ab dem Produktionsdatum 24. März 2006 (ältere Produkte müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden)
    • Gasentladungslampen
    • Leuchtstoffröhren
    • Energiesparlampen

     Elektrogroßgeräte/Altmetall

    • Waschmaschinen
    • Trockner
    • Spülmaschinen
    • Herde
    • Wäscheständer
    • Fahrräder
    • Rasenmäher (ohne Benzin und Öl)
    • Metallteile
    • Gussofen
    • Gusswanne
    • Gefüllte Feuerlöscher sollten beim örtlichen Kundendienst oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden.

     Elektro-Kleingeräte/Elektro-Schrott

    • Monitore
    • Fernseher
    • Computer und Zubehör
    • DVD-Player
    • Videogeräte
    • Elektrokleinteile
    • Lampen
    • Bügeleisen
    • Toaster 

     Folien

    • PE-Folien
    • sperrige Verpackungsfolien

    Nicht angenommen werden:

    • Silofolie oder Dachfolien

     Grünabfälle

    • Ast- Strauchwerk
    • Laub
    • Vertikutiergut ausschließlich in den Monaten März bis August
    • Wurzeln (Durchmesser: Wurzeln max. 40 cm, Baumstämme max. 15 cm, Kantenlänge bei Baumstämmen max. 40 cm) soweit die Entsorgung über die Biotonne nicht möglich ist

    Nicht angenommen werden:

    • Rasenschnitt und Bioabfälle aus der Küche

     Korksammlung

    • Nur Flaschenkorken aus Kork
    • Korkplatten werden nicht angenommen.

      Kühlgeräte

    • Kühlschränke
    • Kühltruhen

     Kunststoffe

    • Hartkunststoffe, z.B. Kinderspielzeug, Eimer, Kisten / Fässer, . Gartenmöbel, Wäschekörbe aus jeweils einer Kunststoffart. Diese müssen entleert und von anhaftenden Mineralien / Stein befreit sein.
      Anhaftende Metalle, wie Schrauben, Achsen, Beschläge etc. sind kein Problem.

     Nicht angenommen werden:

    • Motorradhelme, Skier, Zelte, Schlauchboote, Bodenbeläge, Gardinenleisten, Stoßstangen, Verkleidungen, Autoreifen, Folien.

    Sonderabfall/Schadstoffe

    • Halogenlampen erst ab dem Produktionsdatum 24. März 2006 (ältere Produkte müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden)
    • Gasentladungslampen
    • Leuchtstoffröhren
    • Energiesparlampen

    • Nicht angenommen werden:
      Schadstoffhaltige Substanzen und Gegenstände wie Lacke, Farben, Batterien, Säuren, Verdünner oder PCB-haltige Kleinkondensatoren - sie sind zum Beispiel in älteren Leuchtstoffröhren verwendet worden
      Für die Entsorgung dieser Sonderabfälle steht alle zwei Monate das Schadstoffmobil bereit.

     

    Die genauen Termine / Orte stehen im Abfuhrkalender.

    Sperrmüll

    Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können.

    • Also zum Beispiel Matratzen, Teppiche, Sessel, Liegen, Holztische mit Glas oder Keramik, großes Spielzeug aus Kunststoff und sonstige sperrige Verbundstoffe, die sich nicht trennen lassen.

    Tapetenreste oder Entrümpelung von Kleinteilen müssen kostenpflichtig über die Mulde "Baumischabfälle / Restabfälle" entsorgt werden.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Sachen über Restmüllsäcke zu entsorgen. Diese Säcke können beim Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 5 €/ Sack erworben werden und bei der Restmüllabfuhr neben die Restmülltonne gestellt werden.

    Nicht zum Sperrgut gehören Gegenstände aus Bau- und Umbaumaßnahmen.


    Styropor
    Nur sauberes, weißes Styropor

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Richter-Platz 1

    48329 Havixbeck

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Havixbeck

    Formulare

    Hinweise für Havixbeck

    Voraussetzungen

    Hinweise für Havixbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Havixbeck

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Havixbeck

    Fristen

    Hinweise für Havixbeck

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Havixbeck

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Havixbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de