Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Die Gelben Säcke gehören zum Verwertungssystem DSD (Duales System Deutschland AG). Die Abholung der Säcke und Verwertung des Inhalts wird nicht durch die Abfallgebühren finanziert.
Die Gelben Säcke sind zur Einsammlung von Leichtverpackungen (z.B. Milch- und Safttüten, Konservendosen, Joghurtbecher, Gläserdeckel, Vakuumverpackungen, Alu- und Kunststoff-Folien) vorgesehen. Sie werden im 4wöchentlichen Rhythmus abgefahren. Die Abfuhrtermine ergeben sich aus dem Abfallkalender.
Zu Beginn eines Kalenderjahres werden von der Firma Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG an alle Haushaltungen Gutscheine ausgegeben, die an den Ausgabestellen eingelöst werden können.
Haben Sie keinen Gutschein erhalten oder reichen die zugeteilten Gelben Säcke nicht aus, kann weiterer Bedarf bei der
Firma Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG geltend gemacht werden:
- info.bergneustadt@lobbe.de
- 0800 / 4444 229 (gebührenfrei)
Zuständig und Ansprechpartner
Firma Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG in Bergneustadt
- Gutscheine für die Gelben Säcke
- Abholung der Gelben Säcke
Telefon: 0800 / 4444 229 (gebührenfrei)
Email: info.bergneustadt@lobbe.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Morsbach
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Morsbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020