Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die Stadt Grevenbroich gibt Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren.
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
In die gelbe Tonne gehören:
- Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff (Kennzeichen Grüner Punkt).
- Verpackungen aus Kunststoff: Kunststoff-Folien und Kunststoff-Flaschen, Plastiktüten, Joghurt-, Sahne- und Margarinebecher, Plastiktuben.
- Verpackungen aus Weißblech: Getränkedosen, Konservendosen, Tierfutterdosen, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen, Blechtuben, Keksschachteln aus Blech.
- Verpackungen aus Aluminium: Aluminiumschalen, Aludosen von Tierfutter, Fischkonserven, Aluminiumfolie, Verschlüsse, Aluminiumdeckel von Joghurtbechern, Kaffeetüten aus Aluminium.
- Verpackungen aus Styropor: Obst- und Fleischschalen aus Styropor von Verpackungen.
- Verpackungen aus Verbundmaterial: Milch- und Saftkartons, Kakaodosen, Suppen- und Saucentüten, Nachfüllpacks von Waschpulver, kunststoffbeschichtete Papiere, Pizzakartons mit Alufolie.
Alle Verpackungen bitte sauber und ohne Inhaltsreste.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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