Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    32 Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    - Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls. - Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Bestattungsgesetz NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de