Leichenpass Ausstellung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Zweite Leichenschau
Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
- Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.
Formulare
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
§ 17 Abs. 2 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Die Formalitäten zur Beantragung eines Leichenpasses erledigt in aller Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Fristen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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