Leichenpass Ausstellung
Leichenpass Ausstellung
Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (international).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden,wenn die Todesbescheinigung und die Bescheinigung über die weitere - von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführte - ärztliche Leichenschau vorliegen unddas Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat.
Formulare
Hinweise für Burscheid
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen