Leichenpass Ausstellung
Leichenpass Ausstellung
Hinweise für Rees
Beschreibung
Hinweise für Rees
Spezielle Hinweise für - Stadt ReesBeförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde / Friedhofsverwaltung des Sterbeortes ausgestellt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Spezielle Hinweise für - Stadt Rees
- Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes, - Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Spezielle Hinweise für - Stadt Rees
Leichenpass = 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Spezielle Hinweise für - Stadt ReesEin Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen wird und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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