Bescheinigung Wohnungsgeber
Beschreibung
Hinweise für Verl
Wir freuen uns, Sie als neue Mitbürgerin oder neuen Mitbürger in unserer Stadt begrüßen zu können.
Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes und vielen weiteren Fragen rund um das Leben in Verl ist Ihnen der Bürgerservice gern behilflich. Die Kontaktdaten sowie wichtige Informationen zur Wohnsitzanmeldung finden Sie auf dieser Seite.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05246 / 9610
E-Mail: buergerservice@verl.de
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05246 / 9610
E-Mail: buergerservice@verl.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
- alle vorhandenen Ausweise/Pässe
- Wohnungsgeberbestätigung
- Familienstammbuch
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, sollte der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde zugezogen sind)
- wenn Sie eine Anmeldung für jemand anderen durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht
Formulare
Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein- oder umgezogen und
- Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
- Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
- Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Verl
- Anmeldeformular
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Merkblatt Wohnungsgeberbescheinigung
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Einverständiserklärung zur Anmeldung Minderjähriger
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021