Wohnungsgeberbestätigung

    Bescheinigung Wohnungsgeber

    Bei Einzug in eine Wohnung benötigen Sie für die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.

    Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen. Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.

    Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

    • dauerhaft ins Ausland verziehen,
    • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen

    Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

    Wird nur eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.

    Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben.
    Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.
    Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

    Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

    Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/einen Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

    Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    E-Mail: buergerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • gültiger Personalausweis

    Formulare

    Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein- oder umgezogen und
    • Sie sind selbst nicht Wohnungsgeber oder Wohnungsgeberin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen.
    • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor.
    • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    • innerhalb von zwei Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de